AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit.

2. Lieferung
Für die Lieferung ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Eventuelle Kauf- und sonstige Bedingungen des Bestellers sowie besondere Vereinbarungen treten außer Kraft, soweit sie den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Lieferers widersprechen. Durch Erteilung von Aufträgen werden die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Lieferers vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Diese Bedingungen gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse, ohne dass auf diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss. Etwa angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen zu keinerlei Ansprüche des Bestellers. Ereignisse höherer Gewalt sowie Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen. Betriebsstörungen und sonstige, außerhalb des Machtbereiches des Lieferers liegende Ereignisse entbinden von der Lieferpflicht. Teillieferungen
sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen Aufträge die nach Beendigung der regulären Arbeitszeit zugehen (Mo – Do 16.45 Uhr und Freitag 12.15 Uhr) gelten als am nächsten Arbeitstag zugegangen Da es sich um Importware handelt werden Stornierungen nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Auftragseingang anerkannt.

3. Preise
Die Preise sind in EUR gestellt und verstehen sich freibleibend. Bestellungen ab einem Netto-Warenwert von 1.500,- EUR erfolgen frei Haus; bei einem Netto-Warenwert von 750,00 bis 1.499,99 EUR erfolgt ein Frachtaufschlag von 50,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; bei einem Nettowarenwert bis 749,99 EUR erfolgt ein Frachtaufschlag von 75,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Lieferungen ins Ausland gelten die gleichen Frachtbestimmungen zuzüglich nachfolgend aufgeführter Zuschläge:
Österreich und Benelux: zzgl. 5,0 %
Schweiz und Norditalien: zzgl. 7,0 %
Für Lieferungen nach Osteuropa, Skandinavien und Frankreich gelten die Preise ab Werk. Lieferungen ins Ausland erfolgen generell unverzollt.

4. Zahlungen
Die Rechnungsforderungen des Verkäufers sind mit Zugang der Rechnung beim Käufer sofort fällig. Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitszeitpunkt 5% Fälligkeitszinsen p.a. gemäß §§ 352, 353 HGB zu verlangen. Zahlungsverzug tritt mit Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ein, sofern auf der jeweiligen Rechnung kein anderweitiger, kalendermäßiger Zahlungszeitpunkt bestimmt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verlangen. Dem Verkäufer ist gestattet, den Nachweis eines höheren Schadens zu erbringen. Die jeweilige Restforderung des Lieferers wird umfänglich sofort fällig, wenn der Besteller die vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält, um Zahlungsaufschub oder Vergleich nachsucht oder seine Zahlungen einstellt. Wechsel werden nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung unter Berechnung der Diskont- und sonstigen Wechselspesen angenommen. Scheck- oder Wechselzahlungen sind erst dann als Zahlung anerkannt, wenn die Bareinlösung erfolgt ist. Jede Haftung des Lieferers aus der nicht rechtzeitigen Vorlegung von Schecks oder Wechseln ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers entfallen die ihm von dem Lieferer bewilligten Rabatte, Prämien sowie Umsatz- und Frachtvergütungen und Valutastellungen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller in Konkurs gerät oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet wird. Ist der Besteller mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, so werden alle späteren Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Die Vertreter des Lieferers sind zum Inkasso nicht berechtigt; von ihnen eingeräumte Warenrücknahmen, Nachlässe und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, selbst dann, wenn die Versandpapiere anders lautende Vermerke tragen. Für Transportschwierigkeiten und -schäden jeder Art wird keine Haftung übernommen. Die Verpackung erfolgt nach bester Sorgfalt, der Versand nach bestem Ermessen des Lieferers.

6. Beanstandungen und Gewährleistungen
Der Besteller ist verpflichtet, die Waren unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin und ihrer Eignung für seine Zwecke (gewerbliche Nutzung nur auf eigenes Risiko) zu überprüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Wareneingang schriftlich dem Lieferer angezeigt werden.
Spätere Mängelrügen bleiben unberücksichtigt. Beanstandungen berechtigen den Besteller zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen nur in dem Umfange, wie es die Beseitigung des Mangels erfordert. Ist die Beschaffenheit der Waren zurecht beanstandet oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft und erfolgte die Beanstandung rechtzeitig, behält sich der Lieferer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Waren vor. Fehlende Mengen werden, soweit möglich, nachgeliefert; andernfalls erteilt der Lieferer Gutschrift. Die Haftung des Lieferers bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder sonstiger Einflüsse ohne Verschulden des Lieferers entstehen. Auch entfällt eine Haftung des Lieferers, falls der Besteller oder Dritte an den vom Lieferer ausgelieferten Ware Änderungen oder unsachgemäße Instandsetzung vornehmen. Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden, irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit diese Anpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren, auch bereits bezahlte, bleiben Eigentum des Lieferers, bis der Käufer sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer, auch die künftig entstehenden, einschließlich aller Nebenforderungen bezahlt und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel eingelöst hat. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Waren im regulären Geschäftsbetrieb an Dritte zu veräußern. Macht er hiervon Gebrauch, so tritt er schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer incl. allen Nebenrechten an den Lieferer ab.
Übersteigt der Wert der dem Lieferer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Lieferer auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Abtretung verpflichtet. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Bei Scheckzahlung oder Wechselhingabe ist für die Feststellung des Zeitpunktes vollständiger Zahlung die jeweilige Einlösung des Schecks oder Wechsels maßgeblich.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowohl für Lieferung als auch für Zahlung ist Hochstadt am Main, Landkreis Lichtenfels. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechselklagen, in jeder Höhe gilt das Amtsgericht in 96215 Lichtenfels ausdrücklich als vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

10. Allgemeines
An Kostenvoranschlägen, Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die der Lieferer dem Kunden im Zusammenhang mit Angebot oder Lieferung aushändigt, behält sich der Lieferer sein Eigentum und Urheberrecht vor. Die genannten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind dem Lieferer auf Verlangen zurückzugeben. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

11. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Stand : Mai 2026